Digitalisierung | Berliner Steuerverwaltung und Finanzämter in Baden-Württemberg setzen ab sofort das "RABE"-Verfahren ein (SenFin)
Die Berliner Steuerverwaltung sowie
die Finanzämter in Baden-Württemberg setzen ab sofort im Rahmen der
elektronischen Steuererklärung das sog. RABE-Verfahren ein. "RABE" steht für
„Referenzierung auf Belege“. Damit wird das Einreichen von Belegen
bei der Steuererklärung zukünftig leichter.
Hierzu führt die Senatsverwaltung für Finanzen weiter aus:
"RABE" bietet die Möglichkeit, Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung digital zu hinterlegen und diese – über sog. Referenzierungen – den fachlich-inhaltlich passenden Eingabefeldern zuzuordnen. Das hat den Vorteil, dass die Mitarbeiter in den Finanzämtern die Belege bei der Bearbeitung der Steuererklärung elektronisch abrufen können. Dadurch wird die Bearbeitung erleichtert und der Arbeitsaufwand reduziert. Über den Belegabruf informiert das Finanzamt elektronisch.
Die "RABE"-Funktion steht in Mein ELSTER sowie kompatiblen Softwareprodukten zur Verfügung. Der Service kann erstmals bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem VZ 2023 genutzt werden. Dieser steht somit auch für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2024 zur Verfügung.
Das "RABE"-Verfahren wurde im bundesweiten KONSENS-Programmierverbund entwickelt und ergänzt die bisherigen Optionen, Belege elektronisch oder per Post einzureichen. Nach erfolgreicher Pilotierung in den Finanzämtern der Länder Bayern und Hamburg wird es ab sofort auch in den Berlinern Finanzämtern eingesetzt.
Die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen mit referenzierten Belegen soll bis Ende dieses Jahres sukzessive bundesweit an allen Finanzämtern möglich sein.
Quellen: Senatsverwaltung für Finanzen, Pressemitteilung v. und Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. (il)
Nachricht aktualisiert am : Ergänzt wurde, dass die Finanzämter in Baden-Württemberg nun ebenfalls das RABE-Verfahren einsetzen. (lb)
Fundstelle(n):
HAAAJ-94520