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SGB II | Hilfebedürftigkeit nach Inanspruchnahme von Elternzeit
Die Inanspruchnahme von Elternzeit als solche ist nicht sozialwidrig, auch wenn sie Hilfebedürftigkeit i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II auslöst.
Ein verheirateter Mann mit drei Kindern ging nach der Geburt der jüngsten Tochter in Elternzeit. Mit dem Elterngeld anstelle des Gehalts fiel die Familie in den Bürgergeldbezug. Das Jobcenter verlangte die Erstattung geleisteter Zahlungen nach Ansicht des Gerichts zu Unrecht. Das Motiv der Inanspruchnahme der Elternzeit allein begründe für sich kein sozialwidriges Verhalten. Nur wenn sich Eltern nicht vorrangig um die Betreuung der Kinder kümmerten, könne ein Missbrauch vorliegen.