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AGG | Schadensersatz nach altersdiskriminierender Stellenausschreibung
Mit der Formulierung in einer Stellenanzeige „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Datengetriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause“, möchte der Arbeitgeber Bewerber ansprechen, die mit digitalen Technologien, Computern, dem Internet und Smartphones aufgewachsen sind und diese von klein auf in ihren Alltag integriert haben. Eine solche Stellenausschreibung stellt ein Indiz für eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters dar (vgl. § 3 Abs. 1 AGG).
Ein Unternehmen im Bereich Sportartikel muss einem im Jahr 1972 geborenen Diplom-Wirtschaftsjuristen, der sich erfolglos auf eine Stellenanzeige des Unternehmens als „Manager Corporate Communications (M/W/D) Unternehmensstrategie“ bewo...