Datenschutz - Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO - Verletzung der Auskunftspflicht - immaterieller Schadenersatz - Vorabentscheidungsersuchen
Gesetze: Art 15 EUV 2016/679, Art 82 Abs 1 EUV 2016/679, Art 82 Abs 2 S 1 EUV 2016/679, § 72 Abs 5 ArbGG, § 148 Abs 1 ZPO, § 555 Abs 1 ZPO, Art 267 AEUV
Instanzenzug: Az: 13 Ca 5385/23 Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf Az: 4 SLa 233/24 Urteil
Gründe
1I. Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf immateriellen Schadenersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen Verletzung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO. Der Kläger hat sich ua. auf einen ihm entstandenen Schaden durch Einschränkung seiner Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung und einen Kontrollverlust berufen.
2II. Die Verhandlung im vorliegenden Verfahren wird gemäß § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 ZPO und einer entsprechenden Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das durch den - VI ZR 53/23 -) an den Gerichtshof der Europäischen Union gestellte Vorabentscheidungsersuchen (Art. 267 AEUV) ausgesetzt.
31. Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit vorbezeichnetem Beschluss vom ua. folgende Fragen zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt:
42. Die Frage zu II 2 a) und - soweit sie sich auf die Auslegung von Art. 82 DSGVO bezieht - die Frage zu II 3 sind auch im vorliegenden Verfahren entscheidungserheblich. Der Senat hält es daher - nach Anhörung der Parteien, die insoweit ihr Einverständnis erklärt haben - für angemessen, die Verhandlung im vorliegenden Revisionsverfahren analog § 148 Abs. 1 ZPO wegen Vorgreiflichkeit der im Vorlageersuchen des Bundesgerichtshofs (- VI ZR 53/23 -) gestellten Fragen zu II 2 a) und zu II 3 bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszusetzen (zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise: vgl. (A) - Rn. 41 ff.; - 10 AZR 397/20 (A) - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 175, 296; - Rn. 9 mwN).
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:240625.B.8AZR4.25A.0
Fundstelle(n):
TAAAJ-94367