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StuB Nr. 13 vom Seite 510

Rückgriffsansprüche gegen mehrere Subunternehmer bei komplexer Verantwortungslage

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die U GmbH erstellt als Bauträger schlüsselfertige Wohnhäuser auf der Basis von Werkvertragsrecht. Sie greift für die einzelnen Gewerke auf Subunternehmer zurück. Beim Bau eines Einfamilienhauses für den Erwerber E haben sich im ersten Winter nach Abnahme folgende Mängel in dem durch Fußbodenheizung versorgten und mit Parkett ausgelegten Erdgeschoss ergeben:

  • Der Tritt- und Gehschall verfehlen massiv DIN 4109.

  • Die Heizleistung der Fußbodenheizung ist insgesamt zu niedrig, die Wärmeverteilung überdies ungleichmäßig.

  • Parkett ist delaminiert und mit Lücken.

Die Ursachenklärung ist komplex. In Frage kommen u. a.:

  • Bodenverleger: Ein zu hoher Wärmedurchlasswiderstand des Schalldämmmaterials sowie eine falsche Verlegung des Materials und/oder des Parketts.

  • Estrichverleger: Unzureichende Entkopplung von Boden und Wänden, nicht sachgerechte Estrichbänder.

  • Heizungsbauer: Falsche Verlegung Heizschlangen.

U schuldet E Gewährleistung nach VOB, die Subunternehmen haben entsprechende Verpflichtungen gegenüber U. U hat allerdings alle aus nicht schon bei Abnahme festgestellten Mängeln resultierenden Ansprüche gegen die Subunternehmen „zunächst“ an E abgetreten. Die Beseitigung der Mängel wird je nach Ursache bis zu 150 T€ kosten. Begründete Zweifel an der Bonität der Subunternehmer bestehen nicht.

II. Fragestellungen

Hat U für Gewährleistung eine Rückstellung anzusetzen und wenn ja, gemindert um Regressansprüche gegen die Subunternehmer?

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

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