Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückgriffsansprüche gegen mehrere Subunternehmer bei komplexer Verantwortungslage
I. Sachverhalt
Die U GmbH erstellt als Bauträger schlüsselfertige Wohnhäuser auf der Basis von Werkvertragsrecht. Sie greift für die einzelnen Gewerke auf Subunternehmer zurück. Beim Bau eines Einfamilienhauses für den Erwerber E haben sich im ersten Winter nach Abnahme folgende Mängel in dem durch Fußbodenheizung versorgten und mit Parkett ausgelegten Erdgeschoss ergeben:
Der Tritt- und Gehschall verfehlen massiv DIN 4109.
Die Heizleistung der Fußbodenheizung ist insgesamt zu niedrig, die Wärmeverteilung überdies ungleichmäßig.
Parkett ist delaminiert und mit Lücken.
Die Ursachenklärung ist komplex. In Frage kommen u. a.:
Bodenverleger: Ein zu hoher Wärmedurchlasswiderstand des Schalldämmmaterials sowie eine falsche Verlegung des Materials und/oder des Parketts.
Estrichverleger: Unzureichende Entkopplung von Boden und Wänden, nicht sachgerechte Estrichbänder.
Heizungsbauer: Falsche Verlegung Heizschlangen.
U schuldet E Gewährleistung nach VOB, die Subunternehmen haben entsprechende Verpflichtungen gegenüber U. U hat allerdings alle aus nicht schon bei Abnahme festgestellten Mängeln resultierenden Ansprüche gegen die Subunternehmen „zunächst“ an E abgetreten. Die Beseitigung der Mängel wird je nach Ursache bis zu 150 T€ kosten. Begründete Zweifel an der Bonität der Subunternehmer bestehen nicht.
II. Fragestellungen
Hat U für Gewährleistung eine Rückstellung anzusetzen und wenn ja, gemindert um Regressansprüche gegen die Subunternehmer?