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NWB Nr. 27 vom

Verlagerung der Fünftelregelung für Abfindungen auf das Veranlagungsverfahren

Benedikt Reinhardt

In wirtschaftlich angespannten Zeiten sehen sich steuerliche Berater vermehrt mit dem Thema Abfindungen konfrontiert. Die Besteuerung dieser Abfindungen erfolgt begünstigt nach der Fünftelregelung i. S. des § 34 Abs. 1 EStG. Beeinflusst wird die letztliche Steuerlast insbesondere durch neben der Abfindung vorliegende Einkünfte. Durch das Wachstumschancengesetz ist es zu einer Änderung des Besteuerungsverfahrens gekommen.

Besteuerung von Abfindungszahlungen

[i]Begünstigte Besteuerung unter Anwendung der FünftelregelungAbfindungen stellen außerordentliche Einkünfte dar, die einer begünstigten Besteuerung i. S. des § 34 Abs. 1, Abs. 2 i. V. mit § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (sog. Fünftelregelung) unterliegen. Die Besteuerung der Abfindung ermittelt sich dergestalt, dass in einem ersten Schritt die Differenz zwischen der Steuerlast für das um die Abfindung reduzierte zu versteuernde Einkommen (entspricht dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen) und der Steuerlast für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels der Abfindungszahlung ermittelt wird. In einem zweiten Schritt wird diese Differenz mit dem Faktor Fünf multipliziert.

Dieser systematischen Ermittlungsweise ist es geschuldet, dass die im ...

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