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Verlagerung der Fünftelregelung für Abfindungen auf das Veranlagungsverfahren
Praxishinweise zum Besteuerungsverfahren nach dem Wachstumschancengesetz
[i]Bleschick in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 10. Aufl. 2025, § 34, NWB MAAAJ-80212 Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist angespannt. Fast wöchentlich kommt es in den Medien zu Schlagzeilen über Stellenabbau in Konzernen und mittelständischen Unternehmen, die damit versuchen, sich den wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und langfristige Sparstrategien durchzusetzen. Den betroffenen Angestellten wird dabei im Rahmen eines Abfindungsprogramms eine Entlassungsentschädigung angeboten, die dazu dient, ein einvernehmliches Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen zu regeln. Je nach Dauer der Zugehörigkeit und Position des betroffenen Arbeitnehmers kann eine solche Abfindung ohne Weiteres eine höhere sechsstellige Summe erreichen. Damit diese beim Steuerpflichtigen nicht zur Gänze dem progressiven Steuersatz im Jahr des Zuflusses unterliegt, wird die Abfindung im Zuflussjahr als außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nach der sog. Fünftelregelung besteuert. Im nachfolgenden Beitrag werden anhand eines Praxisbeispiels Hinweise zur Besteuerung von Abfindungen gegeben sowie das durch das Wachstumschancengesetz geänderte Besteuerungs...