Gesetzgebung | Bundestag beschließt steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung Deutschlands
Der Bundestag hat am
den
Entwurf eines "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" (BT-Drucks. 21/323) in der
Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks.
21/629) in 2./3. Lesung angenommen. Die Zustimmung des
Bundesrates steht noch aus.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - „Investitions-Booster“ (§ 7 Abs. 2 EStG-E),
Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG-E),
Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent in drei Stufen auf 27 Prozent (Veranlagungszeitraum (VZ) 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032) (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG),
Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a - neu - EStG),
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 € (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG) sowie
Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG).
Am hatte der Finanzausschuss des Bundestages das Gesetz mit geringfügigen Änderungen im Bereich der Forschungszulage gebilligt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.6.2025). Der Bundesrat wird sich mit dem Gesetz möglicherweise am befassen. Verfolgen Sie den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens in unserem ReformRadar.
Quelle: Bundestag online sowie BT-Drucks. 21/629 (il)
Fundstelle(n):
PAAAJ-94189