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Einkommensteuer | Durchführung der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 EStG (BFH)
Der BFH hat zur Reihenfolge der
Rechenschritte von der tariflichen zur festzusetzenden Einkommensteuer im
Rahmen der Günstigerprüfung entschieden (;
veröffentlicht am )
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, wie die Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG zwischen der Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen und des Altersvorsorgezulagenanspruchs durchzuführen ist. Insbesondere ist streitig, ob der Abzug der Steuerermäßigung nach § 35a EStG vor oder nach der Hinzurechnung der Altersvorsorgezulage auf die tarifliche Einkommensteuer zu erfolgen hat. Das FA vertrat die Auffassung, dass nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 6 Satz 1 EStG im ersten Schritt die Steuerermäßigungen zu berücksichtigen seien. Die Klägerin war dagegen der Auffassung, dass die vo...