Gesetzgebung | Finanzausschuss beschließt steuerliches Investitionssofortprogramm mit Änderungen bei der Forschungszulage (Bundestag)
Der Finanzausschuss des Bundestages
hat am den Gesetzentwurf für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
(BT-Drucks.
21/323) mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion
gebilligt. Ein gleichlautender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde als
erledigt betrachtet (BT-Drucks.
21/516).
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten auf 30 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab dem Jahr 2032 vor. Für Personengesellschaften soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne künftig in drei Schritten von derzeit 28,25 Prozent auf 25 Prozent ab dem Jahr 2032 sinken.
Der Gesetzentwurf enthält ferner eine Aufstockung bei der steuerlichen Forschungszulage. Hier hatten die Koalitionsfraktionen noch eine Änderung beantragt: Demnach steigt der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen auf 100 €. Dem Änderungsantrag stimmten neben der Koalition auch die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen zu, die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Ein Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, der u.a. die Steuerfreiheit beim Verkauf vermieteter Immobilien sowie Freibeträge bei der Erbschaftssteuer beenden wollte (BT-Drucks. 21/356), fand keine Mehrheit. Neben der Antragstellerin stimmte lediglich die Fraktion Die Linke dafür. Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD stimmten mit Nein.
Am steht die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs auf der Tagesordnung des Bundestages.
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Quelle: heute im bundestag Nr. 240 (il)
Fundstelle(n):
WAAAJ-94139