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Seit 1.7.2025: Digitales Verfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung
Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Kinderlose Beschäftigte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von derzeit 0,6 % der Bemessungsgrundlage. Eltern mit mehreren Kindern hingegen profitieren von Abschlägen, deren Höhe sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder richtet. Entscheidend ist in beiden Fällen die Kenntnis der entsprechenden Daten – und genau hier setzt das neue digitale Verfahren DaBPV an. Es soll Arbeitgeber bei der Ermittlung der relevanten Daten entlasten. Welche praktischen Auswirkungen das Verfahren hat und worauf Arbeitgeber und Steuerkanzleien nun besonders achten sollten, beleuchtet dieser Beitrag.
Das digitale Verfahren DaBPV soll Arbeitgeber bei der Erhebung eltern- und kinderbezogener Pflegeversicherungsdaten entlasten.
Das DaBPV basiert auf lohnsteuerrechtlich erfassten Daten und bietet daher nicht in allen Fällen eine verlässliche Grundlage für die Beitragsberechnung – in Einzelfällen sind abweichende Arbeitgeberentscheidungen erforderlich.
Der Initialabruf für bereits vor dem bestehende Arbeitsverhältnisse muss spätestens bis zum erfolgen.