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BFH Urteil v. - V R 124/68 BFHE S. 102 Nr. 98,

Leitsatz

1. Eine beantragte Ausfuhrhändlervergütung kann nach Wortlaut, Sinn und Zweck des § 76 UStDB 1951 dann nicht versagt werden, wenn zuvor Ausfuhrvergütung beantragt worden ist oder ein anderer als der Antragsteller dafür antragsberechtigt ist.

2. Eine unzulässige Doppelvergütung liegt nicht vor, wenn für in den Freihafen ausgeführte Teile einer Motoranlage Ausführvergütung gewährt worden ist und später anläßlich der Ausfuhr des Schiffes für die Motoranlage Ausfuhrhändlervergütung gewährt wird.

Fundstelle(n):
BFHE S. 102 Nr. 98,
BAAAA-98447

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BFH, Urteil v. 22.01.1970 - V R 124/68

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