Gesetzgebung | Referentenentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Amts- und Landgerichten (BMJV)
Das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am
den
Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der
Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie
zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen" veröffentlicht. Ein
vergleichbares Gesetz konnte in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr
umgesetzt werden.
Hintergrund: In Verfahren wegen bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreitigkeiten sind je nach Fallgestaltung die Amtsgerichte oder die Landgerichte als Eingangsinstanz zuständig. Um eine gut in der Fläche verteilte amtsgerichtliche Struktur aufrecht zu erhalten und die Verfahren insgesamt effektiver abzuwickeln, sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung an den Zuständigkeitsregelungen vor.
U.a. folgende Änderungen sind geplant:
Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte: Der Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze liegt über 30 Jahre zurück. Die Anhebung soll unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Geldwertentwicklung erfolgen. Durch diese Anhebung wird sich die Anzahl der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnden zivilrechtlichen Verfahren wieder erhöhen.
Spezialisierungen bei den Amts- und Landgerichten: Zur Förderung der Spezialisierung der Justiz sollen weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten werden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer, bei anderen Rechtsgebieten spielt hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene, streitwertunabhängige Zuweisung von bestimmten Sachgebieten an das Amts- oder Landgericht wird diesem Umstand Rechnung getragen, sodass Verfahren effizient im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet werden können.
Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts sollen den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt die Ortsnähe oft eine besondere Rolle.
Streitigkeiten aus dem Bereich der Veröffentlichungsstreitigkeiten, der Vergabesachen sowie der Heilbehandlungen sollen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen. Von der neuen Spezialzuständigkeit Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen etwa Ansprüche aus dem Presserecht erfasst werden sowie Ansprüche wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn diese in der Presse oder öffentlich im Internet erfolgt ist. Im Vergaberecht sollen der neuen Zuständigkeitsregelung beispielsweise Fälle von Schadensersatzansprüchen unterfallen, weil öffentliche Aufträge fehlerhaft vergeben wurden. Im Heilbehandlungsrecht handelt es sich zum Beispiel um Verfahren, in denen Ansprüche wegen einer fehlerhaften Behandlung durch einen Arzt oder eine Psychotherapeutin geltend gemacht werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet neben der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes auch Anpassungen der ZPO, des "Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit", des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der FGO (in § 146 FGO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 RVG), des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes sowie der Luftverkehrsschlichtungsverordnung.
Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden.
Quelle: BMJV, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
AAAAJ-93961