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Einkommensteuer: Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Grundstücksübertragung
Leitsatz
Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt.
Sachverhalt
Der Kläger und Revisionsbeklagte erwarb 2014 ein bebautes Grundstück für 143.950 €, was er sodann vermietete. Den Kauf finanzierte er z. T. fremd. Im März 2019 übertrug er diese Immobilie auf seine Tochter; die Bankverbindlichkeit betrug zu dieser Zeit 115.000 € und wurde von der Tochter übernommen. Für die Ablösung der Bankverbindlichkeit leistete der Kläger eine Vorfälligkeitsentschädigung von 4.000 €. Der Verkehrswert des Grundstücks betrug im Zeitpunkt der Übertragung auf die Tochter 210.000 €. Seit Erwerb bis zur Übertragung an seine Tochter hatte der Kläger 12.185 € AfA geltend gemacht.
Das FA (Beklagter und Revisionskläger) nahm im Zuge der Einkommensteuerveranlagung 2019 eine teilentgeltliche Gru...