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Online-Nachricht - Freitag, 20.06.2025

Einkommensteuer | Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps (BFH)

Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. Dies setzt voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind. Zudem ist das Swap-Geschäft von vornherein als betriebliches Geschäft zu behandeln. Der Steuerpflichtige muss daher die Ausgleichszahlungen in der laufenden Buchhaltung als betrieblichen Aufwand abbilden (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Der Kläger erzielte im Streitjahr 2012 mit dem Betrieb eines Weinguts Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Um eine vom ihm geplante Expansion zu finanzieren, schloss e...

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