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NWB Nr. 26 vom Seite 1774

Noch kein Werbungskostenabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage

bestätigt bisherige Rechtsprechung

Stephan Hante und Marvin Mühlenstädt

[i]Escher in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 10. Aufl. 2025, § 21, NWB TAAAJ-80185 Der BFH hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass auch die volle Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Anlass dazu gibt, bereits bei Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einen Werbungskostenabzug zuzulassen. Die Entscheidung ist für jeden Vermieter, der Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage tätigt, wesentlich. Der nachfolgende Beitrag stellt das ( NWB UAAAJ-86018) dar und nimmt typische steuerliche Auswirkungen bei Vermietern unter die Lupe.

I. BFH: Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind keine Werbungskosten

[i]BFH, Urteil v. 14.1.2025 - IX R 19/24, NWB UAAAJ-86018 Die Beteiligten stritten über den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) für Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die Einkünfte aus der gemeinsamen Vermietung von Eigentumswohnungen erzielten. Die von ihnen im Streitjahr geleisteten Hausgeldzahlungen zur Er...

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