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Behinderten-Pauschbetrag
Laut Angaben des Statistischen Bundesamts lebten Ende 2023 7,9 Mio. schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Als schwerbehindert gilt eine Person, bei der das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mehr als 50 festgestellt hat. Eine Behinderung ist oftmals mit finanziellen Belastungen verbunden. Daher sieht das EStG für diese Personengruppe steuerliche Erleichterungen vor.
Behinderung i. S. d. EStG
§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX definiert eine Behinderung wie folgt:
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“
An dieser Definition orientiert sich auch das EStG.
Die Feststellung einer Behinderung erfolgt auf Antrag beim Versorgungsamt. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, also nicht nur für angeborene, sondern auch für im Laufe des Lebens auftretende Behinderungen und Einschränkungen. Auch Suchtkrankheiten können zur Feststellung einer Behinderung führen.
Nachweispflichten
Die Beweislast für den Anspruch auf einen Behindert...