Gesetze: LuftVG § 20 Abs. 1MinöStDV § 27bMinöStG (i.d.F. des VerbrStÄndG 1988) § 8 Abs. 3 Nr. 4 lit. a
Leitsatz
Eine "Beförderung von Sachen" als eine der Voraussetzungen für die mineralölsteuerbegünstigte Verwendung von Luftfahrtbetriebsstoffen liegt auch dann vor, wenn mit Hubschraubern Flüge zum Ausbringen von Düngekalk über bestimmten Waldgebieten durchgeführt werden. Das nach Erreichen des jeweiligen Zielgebiets erfolgte Ablassen des Düngekalks aus der Luft steht der Annahme einer Beförderung des Düngekalks bis zum Zielgebiet nicht entgegen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 1996 S. 1542 BB 1996 S. 892 BFH/NV 1996 S. 149 Nr. 6 BFHE S. 511 Nr. 179 DB 1996 S. 816 LAAAA-98409