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BFH äußert sich zur Gewinnrücklage bei einzelvertraglicher Übernahme von Pensionsverpflichtungen
Der BFH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob auf Seiten des Erwerbers eine Rücklage nach § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG für einen Gewinn aus einer (einzelvertraglich) übernommenen Pensionsverpflichtung im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels gebildet werden kann (, NWB HAAAJ-85730). Der BFH hat sich damit erstmals zu der in der Praxis viel diskutierten und umstrittenen Rücklagenbildung bei einzelvertraglicher Übertragung von Pensionszusagen im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels positioniert, zugunsten des Stpfl.
Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH, übernahm mit Wirkung vom als neue Arbeitgeberin und Versorgungsschuldnerin eine Pensionszusage des R (Alleingesellschafter der GmbH) vom vorherigen Arbeitgeber. Im Gegenzug erhielt sie für die Verpflichtungsübernahme entsprechende Vermögenswerte (u. a. eine Lebensversicherung). Bei der Klägerin entstand am Folgebilanzstichtag ein sog. Erwerbsgewinn i. H. von 77.881 €. Für diesen Übertragungsgewinn bildete die Klägerin eine Rücklage nach § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG und löste diese in den Folgejahren zu je einem Fünfzehntel auf.
Das FA versagte die Rücklagenbildung mit der Begründung, § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG fände bei derartig übertragenen...