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Unternehmenskauf als Dauerbrenner in Sachen Datenschutz
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1736Unternehmenstransaktionen bergen erhebliche datenschutzrechtliche Risiken für Veräußerer, Erwerber und M&A-Berater. Gerade bei öffentlichkeitswirksamen Deals oder bei einer Vielzahl betroffener Personen ist es de facto unvermeidbar, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden von der Transaktion „Wind bekommen“. Neben Bußgeldern drohen auch Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten. Ende 2024 haben sich erstmals die deutschen Aufsichtsbehörden umfassend zum Thema „Asset Deals“ geäußert.
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Möglichkeiten des Unternehmenskaufs
[i]Herausforderung Asset DealBeim Share Deal bleibt das Zielunternehmen als Rechtspersönlichkeit erhalten. Datenübermittlungen finden überwiegend in der Phase der Unternehmensprüfung und -analyse (Due Diligence) statt. Beim Asset Deal kommt es hingegen auch und gerade im Vollzug des Deals zu umfangreichen Übermittlungen zwischen zwei rechtlich selbstständigen und datenschutzrechtlich verantwortlichen Unternehmen.
Datenübertragungen in der Phase der Due Diligence
[i]Datenschutzrechtliche Verantwortung von Veräußerer und ErwerberIn der Due Diligence liegt eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Veräußerer und Erwerber nah. Für jede Übertragung bedarf es ein...