Gesetze: UStG (1967/1973) § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 43 der Anlage 1ZT Vorschrift Nr. 4 zu Kap. 49, Tarifnr. 49.11
Leitsatz
Die Lieferung von Fremdenverkehrsprospekten (Faltprospekten) unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 43 der Anlage 1, wenn nach der Beschaffenheit und der erkennbaren Bestimmung der Prospekte Werbezwecke überwiegen (Vorschrift Nr. 4 zu Kap. 49 ZT i. V. m. Nr. 43 der Anlage 1). Ein inhaltlicher Bezug zu genannten Werbungtreibenden oder konkreten Leistungsangeboten eines genannten Werbungtreibenden ist nicht erforderlich.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 208 BFH/NV 1989 S. 4 Nr. 1 BFHE S. 200 Nr. 154, MAAAA-98371
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