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Geschäfts- und Firmenwert
Fallbeispiel
Am kauft eine GmbH das Einzelunternehmen E. Das Anlagevermögen (Maschinen) wies am einen zutreffenden Teilwert von 100.000 € (Restnutzungsdauer von 5 Jahren) aus, das Umlaufvermögen (Waren) schlägt mit einem zutreffenden Teilwert von 40.000 € zu Buche. Die Schulden (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) entsprechen einem tatsächlichen Wert von 10.000 €.
Die GmbH zahlt einen Kaufpreis von 154.000 € per Bank und übernimmt die Schulden. Beim Verkauf wurde keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Bis auf den Firmenwert wurde alles korrekt verbucht.
Einführung
Im HGB ist der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand definiert. Diese Formulierung verdeutlicht, dass der Geschäfts- und Firmenwert kein (handelsrechtlicher) Vermögensgegenstand ist, sondern im Wege einer Fiktion zu einem solchen erhoben wird. Geschäftswert ist der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden hinaus innewohnt (vgl. Weber-Grellet in Schmidt, EStG Kommentar, 43. Aufl. 2024, § 5 Rz....