Grundsteuer | Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer unter Verwendung eines Musterschreibens (FG)
Das FG Berlin-Brandenburg hat einen
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer abgewiesen. Der
Antrag war unter Verwendung eines Musterschreibens gestellt worden, welches
auch von einer Vielzahl anderer Antragsteller in bei dem FG Berlin-Brandenburg
und anderen Finanzgerichten anhängigen Verfahren verwendet worden ist
().
Hierzu führt das FG Berlin Brandenburg weiter aus:
Der Antrag lässt nicht klar erkennen, ob er gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid oder den Grundsteuerbescheid für das Grundstück der Antragstellerin gerichtet ist.
Das FG hat den Antrag unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten geprüft und festgestellt, dass er bei jeder denkbaren Auslegung unzulässig ist.
Dagegen hat die Antragstellerin – wiederum unter Verwendung eines Musterschreibens aus dem Internet – eine Anhörungsrüge erhoben, welche mit Beschluss v. ebenfalls als unzulässig verworfen worden ist.
Die von der Antragstellerin erhobene Verfassungsbeschwerde hat das nicht zur Entscheidung angenommen.
Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
MAAAJ-92959