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Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 17 EStG) – Teil 3: Gesellschafterdarlehen
Soweit ein Anteilseigner i. S. d. § 17 EStG seine Darlehensforderung endgültig ganz oder teilweise verliert, ist sie dem Grunde nach als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. d. § 17 EStG zu qualifizieren, wenn und soweit sie aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses gewährt worden ist. Durch das JStG 2019 wurde hierzu ein Abs. 2a in § 17 EStG eingefügt, der die Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 17 EStG definiert. Der Beitrag ergänzt die Erläuterungen zu § 17 EStG in und .
Darlehensgewährung durch den Gesellschafter
Dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steht es frei, ob er seiner Gesellschaft benötigtes Kapital in Form von Eigenkapital (z. B. durch eine Kapitalerhöhung) oder in Form von Fremdkapital (z. B. durch Gewährung eines Gesellschafterdarlehens) zuwendet. Gewährt der Anteilseigner seiner GmbH ein Darlehen und verzichtet er auf die Rückzahlung, so führt der Forderungsverzicht aus Sicht der GmbH zum Erlöschen der Verbindlichkeit (§ 397 Abs. 1 BGB).
Nachfolgend sollen die steuerlichen Konsequenzen auf Ebene der Gesellschaft und beim Gesellschafter dargestellt werden, wobei der Schwerpunkt der steuerlichen Betrachtung beim...