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Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Erweiterte Kürzung und Drei-Objekte-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr
Leitsätze
Erfolgen innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (Abgrenzung zum , BStBl 2004 II S. 914 NWB VAAAB-25318).
Sachverhalt
Unternehmensgegenstand der A GmbH war lt. Handelsregister die Verwaltung eigenen Grundbesitzes, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
Geschäftsführer der A GmbH waren B und C, wobei C im Jahr 2012 überraschend im Alter von 55 Jahren verstarb und B alleiniger Geschäftsführer wurde. B und C waren zu gleichen Teilen Gesellschafter der A Holding GmbH, die wiederum Alleingesellschafterin der A GmbH war. Nach dem Tod des C erwarb B auch die Geschäftsanteile des C an der A Holding GmbH von dessen Alleinerbin. Die A GmbH hielt 15 im Jahr 2007 erworbene bebaute Grundstücke in ihrem Betriebsvermögen. Im Jahr 2013 verkaufte sie 13 dieser Grundstücke sowie im Jahr 2015 zwei weitere....