Steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung Deutschlands
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Aktueller Stand:
: 2./3. Lesung Bundestag (geplant)
: 1. Lesung Bundestag
: Beschluss Bundesregierung
: BMF versendet Referentenentwurf zur Stellungnahme an die Bundesländer
Hintergrund: Mit dem "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" will die Bundesregierung Investitionsanreize schaffen, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu steigern. In einem ersten Schritt sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert werden, weitere Maßnahmen sollen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, folgen.
Das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" sieht folgende Regelungen vor:
Einkommensteuer
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 € auf 100.000 €, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E. Die Regelung soll für Kraftfahrzeuge gelten, die nach dem angeschafft werden, § 52 Abs. 12 Satz 6 EStG-E.
Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA: Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ab Juli 2025 bis Ende 2027. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen, § 7 Abs. 2 EStG-E.
Einführung einer befristeten arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 mit fallenden Staffelsätzen in Höhe von 75 Prozent im Jahr der Anschaffung, 10 Prozent im ersten darauf folgenden Jahr, 5 Prozent im zweiten darauf folgenden Jahr, 5 Prozent im dritten darauf folgenden Jahr, 3 Prozent im vierten darauf folgenden Jahr und 2 Prozent im fünften darauf folgenden Jahr, § 7 Abs. 2a - neu - EStG.
Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit in drei Stufen von derzeit 28,25 Prozent auf 27 Prozent (VZ 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032), § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG-E.
Körperschaftsteuer
Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem von derzeit 15 Prozent um jeweils einen Prozentpunkt bis auf 10 Prozent ab dem VZ 2032, § 23 Abs. 1 KStG-E.
Forschungszulage
Ausweitung der Forschungszulage auf zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten, wenn diese förderfähigen Aufwendungen im Rahmen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, welches nach dem begonnen hat, entstanden sind, § 3 Abs. 3b - neu - FzulG. Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage für nach dem entstandene förderfähige Aufwendungen auf 12 Mio. €, § 3 Abs. 5 FzulG-E.
Quelle: Regierungsentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (Stand: ) (il)
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Regierungsentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, veröffentlicht auf der Homepage des BMF (Stand: )
Gleich lautender Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, der parallel zum o.g. Entwurf zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht und vom Bundestag in 1. Lesung am beraten wurde, BT-Drucks. 21/323 (Stand ).
Fundstelle(n):
DAAAJ-92667