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Außensteuergesetz | Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG erfordert Mehrheitsbeteiligung an Auslandsgesellschaft (BFH)
Der in
§ 20 Abs. 2
AStG geregelte Wechsel in der Methode zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung von bestimmten Auslandsgewinnen erfordert, dass der
Steuerinländer die Auslandsgesellschaft, die die Gewinne erzielt, beherrscht
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Fallen Einkünfte in der ausländischen Betriebsstätte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen an und wären sie als Zwischeneinkünfte (im Sinne des Außensteuerrechts) steuerpflichtig, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft wäre, regelt § 20 Abs. 2 AStG, dass die Doppelbesteuerung insoweit nicht durch Freistellung, sondern durch Anrechnung der auf diese Einkünfte erhobenen ausländischen Steuern zu vermeiden ist (unilaterale "Umschalt" oder "Switch-over" Klausel). Der Methodenwec...