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StuB Nr. 11 vom Seite 431
Gesellschafter/Geschäftsführer und Sozialversicherungsfreiheit
Das SG Neubrandenburg hat mit dem Gerichtsbescheid vom - S 7 BA 7/23 (BeckRS 2024 S. 25121) eine Selbständigkeit eines zu 50 % beteiligten Gesellschafters verneint, weil das bloße Verhindernkönnen von Gesellschafterbeschlüssen nicht mit dem Lenken der Gesellschaft gleichzusetzen sei. Nur eine rechtliche Gestaltungsmöglichkeit begründe eine sozialversicherungsrechtliche Selbständigkeit.