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Einkommensteuer | Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs (BFH)
Bei der Bestimmung der
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) ist auf die Mitunternehmer
abzustellen, die am Ende des (gegebenenfalls abweichenden) Wirtschaftsjahrs an
der Mitunternehmerschaft beteiligt waren (Bestätigung und Fortführung der
,
BStBl II 2016, 875 und v.
- IV R
48/12:
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob zur Bestimmung des für den Anteil des Mitunternehmers am Gewerbesteuer-Messbetrag maßgeblichen allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels auf das Ende des Erhebungszeitraums oder aber auf das Ende des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahrs der Mitunternehmerschaft abzustellen ist: Die Klägerin ist eine KG. Neben der Komplemen...