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Praxishinweise zur vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 AO
Ein Wegweiser durch verfahrensrechtliche Stolperfallen mit besonderen Hinweisen zu den unterschiedlichen Rechtsschutzmöglichkeiten
[i]Gerlach, Vorläufige Steuerfestsetzung, Grundlagen, NWB VAAAA-88460 Nicht selten erfolgen Steuerfestsetzungen nach § 165 AO zunächst vorläufig. Die Finanzbehörden machen hiervon etwa Gebrauch, wenn noch tatsächliche Unklarheiten hinsichtlich des verwirklichten Besteuerungssachverhalts bestehen. Der Vorläufigkeitsvermerk kommt im steuerlichen Massenverfahren insbesondere auch dann zur Anwendung, wenn eine steuerliche Vorschrift beim BVerfG oder beim BFH auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand steht. Im Hinblick auf vorläufige – oder umgekehrt auch zu Unrecht nicht vorläufig erfolgte – Steuerfestsetzungen sind zahlreiche verfahrensrechtliche Besonderheiten zu beachten. Zudem stellt sich häufig die zentrale, aber mitunter nur sehr schwierig zu beantwortende Frage, wie weit ein Vorläufigkeitsvermerk eigentlich reicht. Davon hängt nämlich maßgeblich ab, inwieweit die Finanzbehörde die vorläufige Steuerfestsetzung später ändern darf und welche Einwendungen der Steuerpflichtige in einem anschließenden Rechtsbehelfsverfahren gegen eine vorläufige Steuerfestsetzung erheben kann. Der nachfolgende Praxisleitfaden beleuchtet die wesentlichen Problemfelder des Vorläufigkeitsvermerks insbesondere auch im Hinblick auf dessen Reichweite und gibt dabei wichtige Praxishinw...