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Steuerliche Behandlung der Dividende einer EU-Kapitalgesellschaft im deutschen Organkreis
Ein relativ einfach strukturierter Fall kann (steuer-)rechtlich trotzdem komplex sein. Einen solchen hatte der BFH zu beurteilen (, NWB MAAAJ-88436). Im Kern ging es um die Besteuerung der Dividende einer EU-Kapitalgesellschaft in einem deutschen Organkreis, bei dem der Organträger als Personengesellschaft firmierte und dessen Gesellschafter natürliche – einkommensteuerpflichtige – Personen waren. Während der Kläger, einer der Gesellschafter, die vollständige Freistellung der Dividendeneinkünfte aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie begehrte, waren nach Auffassung der Finanzverwaltung und des Niedersächsischen FG 60 % der Dividende steuerpflichtig, weil das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung kam. Zwei grundlegende Fragen betrafen darüber hinaus die deutsche ertragsteuerliche Organschaft. Deren Anerkennung war ungewiss, weil zum einen die Organgesellschaft, welche die Dividende empfangen hatte, als Komplementärin der Organträger-Personengesellschaft fungierte (Einheits-GmbH & Co. KG), und zum anderen der Ergebnisabführungsvertrag in zweierlei Hinsicht problematische Verlustübernahmeregelungen beinhaltete.
Sachverhalt
Dem BFH lag folgende Fallk...