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Online-Nachricht - Mittwoch, 28.05.2025

Elektromobilität | Förderung von gewerblich genutzten E-Lastenrädern (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass das Förderprogramm zur Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern noch bis zum läuft. Die Förderung kann von Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts – etwa Hochschulen – in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.500 Euro pro Rad.

Hintergrund: Seit dem Jahr 2021 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und passenden Anhängern. Das Förderprogramm ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.

Hierzu führt das BAFA u.a. weiter aus:

  • Im Mai 2025 wurde mit dem 10.000sten geförderten E-Lastenrad ein bedeutender Meilenstein erreicht. Insgesamt wurden dabei rund 14,5 Millionen Euro an Unternehmen aus 80 Branchen ausgezahlt.

  • Informationen zur Antragstellung sowie weitere Hinweise zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

Hinweis:

Einen Fragen-Antworten-Katalog zum Thema hat das ehemalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (heute BMWE) auf der Seite www.klimaschutz.de/ veröffentlicht.

Quelle: BAFA, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
KAAAJ-92416