Elektromobilität | Förderung von gewerblich genutzten E-Lastenrädern (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und
Außenkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass das Förderprogramm zur Anschaffung
von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern noch bis zum
läuft.
Die Förderung kann von Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des
öffentlichen Rechts – etwa Hochschulen – in Anspruch genommen
werden und beträgt 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 3.500 Euro
pro Rad.
Hintergrund: Seit dem Jahr 2021 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und passenden Anhängern. Das Förderprogramm ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.
Hierzu führt das BAFA u.a. weiter aus:
Im Mai 2025 wurde mit dem 10.000sten geförderten E-Lastenrad ein bedeutender Meilenstein erreicht. Insgesamt wurden dabei rund 14,5 Millionen Euro an Unternehmen aus 80 Branchen ausgezahlt.
Informationen zur Antragstellung sowie weitere Hinweise zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Einen Fragen-Antworten-Katalog zum Thema hat das ehemalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (heute BMWE) auf der Seite www.klimaschutz.de/ veröffentlicht.
Quelle: BAFA, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
KAAAJ-92416