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BFH Urteil v. - II R 219/84 BStBl 1988 II S. 760

Gesetze: AO (1977) § 179 Abs. 2 S. 2AO (1977) § 182 Abs. 1BewG § 19 Abs. 3 Nr. 2BewG § 22 Abs. 2

Leitsatz

1. Zurechnungsfortschreibungen müssen notwendig dem bisherigen Zurechnungsträger sowie dem nunmehrigen Zurechnungsträger gegenüber einheitlich erfolgen.

2. Gleichermaßen ist über das Begehren, eine Zurechnungsfortschreibung vorzunehmen, auch dann dem bisherigen Zurechnungsträger und dem Zurechnungsprätendenten gegenüber einheitlich zu entscheiden, wenn ein dahingehender Antrag abgelehnt wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 760
BFHE S. 426 Nr. 153,
FAAAA-98288

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BFH, Urteil v. 08.06.1988 - II R 219/84

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