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BFH Urteil v. - X R 57/82 BStBl 1988 II S. 713

Gesetze: AO (1977) § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Leitsatz

Hat ein Steuerpflichtiger wegen eines Irrtums seiner Buchhalterin in der Umsatzsteuererklärung die Bruttoumsätze als Bemessungsgrundlage erklärt, so liegt darin noch nicht ohne weiteres ein grobes Verschulden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 713
BFHE S. 304 Nr. 153,
DAAAA-98280

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BFH, Urteil v. 18.05.1988 - X R 57/82

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