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Die Vergütung des Testamentsvollstreckers nach den DNotV-E 2025
Die Diskussion um die angemessene Vergütung des Testamentsvollstreckers nach § 2221 BGB ist so alt wie das BGB selbst – und aktueller denn je. Nachdem die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins (DNotV) aus dem Jahr 2000 – vielfach als „Neue Rheinische Tabelle“ bezeichnet – nahezu ein Vierteljahrhundert die Praxis geprägt haben, wurde mit der Veröffentlichung der DNotV-E 2025 im Jahr 2024 ein zentraler Reformschritt vollzogen. Bereits vor kurzem hatte der Verfasser in dieser Zeitschrift erste Hinweise auf die strukturellen Änderungen gegeben. Hieran anknüpfend werden nunmehr die DNotV-E 2025 im Detail vorgestellt und erste Hinweise auf ihre Auswirkungen in der Beratungspraxis gegeben. Angesichts des Umfangs des neuen Regelwerkes konzentriert sich Eberhard Rott auf die praxisrelevantesten Änderungen für die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers.
Kernaussagen
Die DNotV-E 2025 sind der neue maßgebliche Orientierungsrahmen für die Bestimmung der angemessenen Vergütung des Testamentsvollstreckers (§ 2221 BGB).
Sie setzen in wesentlichen Teilen die Anregungen aus dem Vergütungsprojekt der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung u...