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Erbschaftsteuer | Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen aus dem Vermögen einer liechtensteinischen Stiftung (BFH)
Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein.
Lesen Sie hierzu den Beitrag von Tobias Schütz in einer der kommenden Ausgaben.
Quelle: , NWB HAAAJ-90567