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Taxonomie-Update
Auswirkungen der Omnibus-I-Vorschläge auf die Taxonomieberichterstattung
Am hat die EU-Kommission mit ihrem sogenannten Omnibus-I-Paket unter anderem Vorschläge zur Änderung des zeitlichen und persönlichen Anwendungsbereichs der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu inhaltlichen Änderungen verschiedener Rechtsakte veröffentlicht. Mit diesen Änderungen soll auch die Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-Verordnung vereinfacht werden, indem die technischen Bewertungskriterien und die Meldebögen geändert werden und eine Wesentlichkeitsschwelle für Taxonomieangaben zu unwesentlichen Wirtschaftstätigkeiten eingeführt wird. Zudem konsultierte die ESMA Vorschläge zur elektronischen Berichterstattung der Taxonomieangaben und die Platform on Sustainable Finance veröffentlichte Vorschläge zur Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten in die EU-Taxonomie.
Die Omnibus-I-Vorschläge enthalten eine Vielzahl von Änderungen zur Taxonomieberichterstattung. Die Vorschläge sind noch kein geltendes EU-Recht und können noch geändert werden. Deshalb sollten Unternehmen den weiteren Legislativprozess verfolgen.
Künftig sollen nur bilanzrechtlich große Unternehmen und Gruppen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Nettoumsatzerlösen im Berichtsjahr von mehr als 450 Mio. € zur vollumfänglichen Taxonomieberichterstattung verpflichtet werden.
Für die Taxonomieberichterstattung soll künftig eine Wesentlichkeitsschwelle gelten und die Meldebögen sollen vereinfacht werden. Jedoch führen die Vorschläge zu Auslegungsfragen, die im weiteren Legislativprozess geklärt werden sollten.