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NWB Nr. 22 vom Seite 1493

Empfehlungen für die Bearbeitung von Mandaten aus dem Vereinsbereich

Dr. Wolfgang Leibner und Beatrice Koobs

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1529Die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit ist für viele Vereine entscheidend, da die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile nicht nur die praktische Vereinsarbeit und die öffentliche Wirkung des Vereins beeinflussen, sondern auch dessen finanzielle Spielräume. Für die i. d. R. steuerlich nicht versierte Vereinsführung ist das gemeinnützige Steuerrecht nicht ohne Risiko. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, droht der Verlust der Gemeinnützigkeit, sodass heutzutage viele Vereinsvorstände die Expertise eines Steuerberaters zu ihrer Unterstützung in Anspruch nehmen (müssen). Die Beratung in diesem Bereich setzt sichere Kenntnisse voraus, die es ermöglichen, Vorstände durch die Untiefen des Gemeinnützigkeitsrechts zu lenken.

Voraussetzungen der Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft

[i]Gemeinnütziger Zweck; Förderung der AllgemeinheitEine Reihe von Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit eine Körperschaft als gemeinnützig anerkannt wird und bleibt. Der Zweck ist dem abschließenden, eng auszulegenden Katalog der gemeinnützigen Zwecke i. S. des § 52 Abs. 1 AO zu entnehmen und in die Satzung aufzunehmen. Allerdings eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, w...

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