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FG Baden-Württemberg | Beschränkte Steuerpflicht von Einkünften aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
Der Kläger war bis 2014 als Versicherungsvertreter im Inland tätig. Während dieser Zeit lebte er in Deutschland und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG. Nach seinem Renteneintritt gab er seinen inländischen Wohnsitz auf und verzog in die Slowakei. Er bezieht neben den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Einkünfte aus dem Vertreterversorgungswerk der Versicherung. Die Versorgungsleistungen wurden weder in der laufenden Gewinnermittlung noch in der Aufgabebilanz des Betriebs erfasst. Der Kläger erklärte und versteuerte die Versorgungsleistungen in den Streitjahren (2015–2020) in der Slowakei. Das Finanzamt war der Ansicht, dass der Kläger mit den Leistungen aus dem Versorgungswerk in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegt und erließ entspr...