1. Die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage hängt dann nicht von der erfolglosen Durchführung eines Vorverfahrens ab, wenn die Klägerin durch die Einspruchsentscheidung erstmals beschwert ist.
2. Das FA darf über den Einspruch einzelner Gesellschafter einer GbR nicht durch eine gegen die GbR als solche gerichtete Einspruchsentscheidung befinden, weil die GbR grunderwerbsteuerrechtlich ein anderes Rechtssubjekt ist als ihre Gesellschafter (Anschluß an , BFHE 149,12, BStBl II 1987, 325, und vom II R 118/84, BFHE 148, 331, BStBl II 1987, 183).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 377 BFHE S. 200 Nr. 152, UAAAA-98231
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.