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Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer
Vorteile für beide Seiten – wenn die Ausgestaltung stimmt
Im Wettbewerb um immer weniger Fachkräfte kann das Arbeitgeber-Angebot eines Dienstrad-Leasings von E-Bikes ein Pluspunkt sein. Denn die finanziellen Vorteile für die Mitarbeiter können beträchtlich sein. Dennoch sollten Ihre Mandanten einige Punkte beachten, um im Unternehmen das Projekt zur Zufriedenheit aller zu gestalten. Für die Berechnung der ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Folgen steht Ihnen hierzu in der NWB Datenbank das Tool „Leasing Elektrofahrräder: Überlassung an Arbeitnehmer“, NWB RAAAH-47631, zur Verfügung.
Leasing Elektrofahrräder: Überlassung an Arbeitnehmer – Berechnungsprogramm, NWB RAAAH-47631
E-Bikes sind ein zunehmend beliebteres Fortbewegungsmittel, allerdings nicht preiswert.
Stellt der Arbeitgeber ein E-Bike zur Verfügung oder erleichtert den Kauf, erhöht dies seine Attraktivität.
Die individuellen Wünsche der Mitarbeiter sind zu berücksichtigten, denn nicht jeder möchte das beste und teuerste E-Bike.
Die finanziellen Vorteile sollten jedem Mitarbeiter mitgeteilt werden, um den Beitrag des Arbeitgebers aufzuzeigen.
I. Steigende Popularität von E-Bikes
Wer an sonnigen Wochenenden unterwegs ist, sieht immer mehr davon: Elektroräder bzw. E-Bikes. Auf vielen Fahrradwegen stellen sie längst die Mehrzahl der Fahrräder dar. Für immer mehr Menschen sind sie eine attraktive Möglichkeit, sich fortzubewegen – sowohl in der Freizeit als auch im Arbeitsalltag. Allerdings haben E-Bikes ihren Preis. Hochwertige Ausführungen sind kaum unter 3.000 € zu bekommen. Bietet der Arbeitgeber ein solches Rad über ein Leasingmodell an, greifen viele Mitarbeiter gerne zu. Davon profitieren letztlich beide Seiten: Der Mitarbeiter erhält eine Möglichkeit, umweltfreundlich zum Arbeitsplatz zu gelangen, und das Unternehmen erhöht seine Attraktivität als Arbeitgeber.
Selbstverständlich sind auch konventionelle Fahrräder als Diensträder nutzbar, wobei jedoch das Pendel eindeutig in Richtung E-Bikes ausschlägt: Trotz des erheblich höheren Preises wurden 2023 erstmalig mehr E-Bikes als konventionelle Fahrräder verkauft. Die Vorteile von E-Bikes sind eindeutig, insbesondere die persönliche Entscheidung, wie anstrengend und schweißtreibend die Fahrt ausfällt. Denn wenige Mitarbeiter haben Lust und die Möglichkeit, sich nach der Fahrt zur Arbeit und zurück unmittelbar zu duschen, was bei einem E-Bike selbst im Sommer nicht unbedingt erforderlich wird. Die zunehmend legerere Kleidung am Arbeitsplatz ist ein weiterer Punkt, der für die Anfahrt mit dem Rad spricht.
Ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist bekanntlich die weitere Reduktion der CO 2-Emissionen, weshalb Diensträder steuerlich besonders gefördert werden.
II. Unterschiedliche Interessen
Von sich auf andere schließen, ist eine unbewusste, gleichwohl häufige Fehleinschätzung. Jeder Mandant und jeder seiner Mitarbeiter hat eine eigene, persönliche Ansicht zu E-Bikes. Einer ist ein begeisterter Nutzer, der andere verspürt wenig Lust darauf. Bei einigen Mitarbeitern wird das Angebot eines Dienstrades auf Begeisterung stoßen, während andere dankend ablehnen. Dabei sind die Ablehnungsgründe vielfältig: Für manche ist die Entfernung zur Arbeitsstelle schlicht zu weit, andere bringen ihre Kinder vor der Arbeit zur Schule oder bilden vielleicht Fahrgemeinschaften. Schlussendlich wird es auch immer Menschen geben, denen die Anreise per Rad zu unsicher ist, die sich nicht Wind und Wetter aussetzen möchten, deren körperliche Einschränkungen die Nutzung unmöglich machen oder die schlicht keine Neigung haben, mit dem Fahrrad zu fahren.S. 192