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Fokus: Dauer der Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag
Die Streitparteien hatten einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen, wobei die Dauer der vereinbarten Probezeit der Dauer der Befristung entsprach. Das BAG hatte zu entscheiden, ob eine vorzeitige Kündigung mit Berufung auf die Probezeit wirksam war und ob der Vertrag bei einer eventuell unrechtmäßig vereinbarten Probezeit auch ordentlich gekündigt werden konnte (, NWB HAAAJ-85837).
Sachverhalt
Der Kläger war Arbeitnehmer und arbeitete aufgrund eines Arbeitsvertrags vom beim beklagten Arbeitgeber. Der Beklagte betreibt ein Autohaus. Im Arbeitsvertrag war u. a. geregelt:
„§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit
1. Der Arbeitnehmer wird ab dem als Serviceberater/Kfz-Meister eingestellt.
2. Die Einstellung erfolgt zunächst zur Probe bis zum . Das Probearbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit begründet.“
Kündigung durch Arbeitgeber
Der Kläger wurde am vom Beklagten zum gekündigt.
Der Kläger legte gegen die Kündi...