Das einfache Gehalt reicht oft nicht mehr
Es ist schon erstaunlich, wie sich die Zeiten im Arbeitsmarkt geändert haben. Seien wir ehrlich: Früher war ein Arbeitgeber doch vor allem dann attraktiv, wenn die Verdienstmöglichkeiten gut waren. Na klar, man musste sich auch halbwegs wohlfühlen und die Arbeitsbedingungen sollten ertragbar sein – aber je mehr Netto unterm Strich übrigblieb, desto unwichtiger wurden diese „soften“ Faktoren. Heutzutage reicht es für Unternehmen nicht mehr, ausschließlich ein gutes Gehalt zu zahlen. Auch das „Drumherum“ und die „Benefits“ müssen stimmen, um Fachkräfte für sich zu gewinnen. Teilweise schlagen sich diese Benefits zwar auch in harten Euros nieder, sodass man meinen könnte, dass ein höheres Gehalt denselben Effekt gehabt hätte. Hat es aber nicht, denn zum einen führen einige dieser Benefits zu reduzierten Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber, zum anderen ist der Imageeffekt nicht zu vernachlässigen.
Ein Beispiel aus dem eigenen Haus gefällig? NWB bietet mittlerweile zahlreiche dieser Benefits, die in jeder Stellenanzeige prägnant hervorgehoben werden. Um nur einige zu nennen: Weiterbildung, flexible Arbeitszeiten, E-Bike-Leasing, Familienfreundlichkeit, Jobticket, PC-Leasing, Obst und Getränke, Nachhaltigkeit, Altersvorsorge, Gesundheitsmaßnahmen, E-Ladesäule.
Auch Ihre Mandanten müssen umdenken, um langfristig mithalten zu können bei der Akquise von qualifizierten Mitarbeitern. Es müssen auch nicht gleich so viele Maßnahmen wie bei NWB sein – wichtig ist, erst einmal damit anzufangen. Wir widmen uns diesem Thema mit zwei Beiträgen: Während Josef Hofstetter einige Maßnahmen zur Lohnoptimierung vorstellt, fokussiert sich Susanne Schneider auf das immer beliebter werdende Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer.
Letztlich steigern Ihre Mandanten nicht nur ihre Attraktivität und ziehen damit Fachkräfte an; die Maßnahmen führen auch bei den aktuellen Mitarbeitern zu einer höheren Zufriedenheit und letztlich zu mehr Output. Ich kann das aus eigener Erfahrung nur bestätigen, zumindest was den ersten Punkt angeht. Alles weitere müssen andere beurteilen.
Beste Grüße
Heiko Lucius
Fundstelle(n):
NWB-BB 6/2025 Seite 165
FAAAJ-91719