Instanzenzug: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Az: 2 U 126/20 Urteilvorgehend LG Halle (Saale) Az: 5 O 518/19
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: bis zu 50.000 €
PampHalfmeier Jurgeleit
GraßnackBorris
Fundstelle(n):
EAAAJ-91485