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Körperschaftsteuer/Umsatzsteuer | Behandlung von Familiengenossenschaften (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für
Steuern hat zur steuerrechtlichen Behandlung sog. Familiengenossenschaften
Stellung genommen (.2.1-228/10 St33).
Hintergrund: Derzeit sind vermehrt Gründungen sog. Familiengenossenschaften zu beobachten. Hierbei handelt es sich um Genossenschaften, deren Mitglieder zumindest im Kern nur aus Angehörigen einer Familie bestehen.
Diese Genossenschaften fallen dadurch auf, dass sie in nicht unerheblichem Maße und in vielfältigster Weise Aufwendungen tätigen, die der privaten Lebensführung eines oder mehrerer ihrer Mitglieder zuzurechnen sind. Hierunter fallen beispielsweise Aufwendungen für Fahrzeuge, Wochenendausflüge, Thermenbesuche, Urlaubsreisen, Restaurantbesuche, maßgeschneiderte Kle...