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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 1279/23

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. b

Altenteilswohnung im Versorgungsvertrag – Sonderausgabenabzug des Nutzungswerts bei Hofübergabe

Leitsatz

Bei Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann der Nutzungswert einer dem Übergeber überlassenen Altenteilswohnung als Teil der Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG als Sonderausgabe abziehbar sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Wohnung nicht (mehr) dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen ist und keine Nutzungswertbesteuerung stattfindet. Eine Begrenzung des Abzugs auf tatsächliche Nebenkosten widerspricht dem Wortlaut des Gesetzes und ist unter Berücksichtigung des Korrespondenzprinzips sowie der geänderten Rechtslage nach Abschaffung der Nutzungswertbesteuerung nicht mehr haltbar.

Fundstelle(n):
FAAAJ-91275

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 06.02.2025 - 4 K 1279/23

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