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BFH 18.12.2024 I R 14/21, Kommentierte Nachricht

Einkommensteuer | Einheitliche und gesonderte Feststellung bei sogenannter Einmann-KGaA

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb einer KGaA sowie ihre Verteilung auf die KGaA und auf deren persönlich haftenden Gesellschafter sowie die mit ihnen im Zusammenhang stehenden anderen Besteuerungsgrundlagen sind einheitlich und gesondert gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO festzustellen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine sogenannte Einmann-KGaA handelt, bei der der persönlich haftende Gesellschafter zugleich Inhaber sämtlicher Kommanditaktien ist.

[i]Klägerin war persönlich haftende Gesellschafterin einer KGaAIm Streitfall ging es um die Frage, ob das Schachtelprivileg des DBA Luxemburg 1958/2009 auf die Ausschüttung einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft (S.A.R.L.) an eine KGaA anwendbar war. Persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA war die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, die auch sämtliche Kommanditaktien übernommen hatte. Streitig war der gegenüber der Klägerin...

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Einheitliche und gesonderte Feststellung bei sogenannter Einmann-KGaA

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