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Einkommensteuer | Umzugskosten eines Arbeitnehmers
Kosten eines Arbeitnehmers für den Umzug in eine größere Wohnung, in der der Arbeitnehmer erstmals ein häusliches Arbeitszimmer einrichten und nutzen will, stellen keine Werbungskosten dar. Ein Umzug in eine größere Wohnung ist nämlich auch stets privat veranlasst.
[i]Kläger zogen in größere Wohnung um und richteten zwei Arbeitszimmer einDie Kläger waren als Arbeitnehmer in Hamburg tätig. Sie lebten mit ihrer fünf Jahre alten Tochter in einer 65 qm großen Drei-Zimmer-Wohnung, in der es kein häusliches Arbeitszimmer gab. Zum wechselte der Kläger den Arbeitgeber, blieb aber in Hamburg tätig. Die Kläger zogen zum Juli 2020 in eine ca. 110 qm große Fünf-Zimmer-Wohnung um und richteten zwei Zimmer jeweils als häusliches Arbeitszimmer ein, die sie fortan beruflich nutzten.
[i]Berufliche Veranlassung war objektiv nicht feststellbarDer BFH erkannte die Umzugskosten i. H. von ca. 4.200 € nicht als W...