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Bilanzierung erweiterter Garantien
I. Sachverhalt
Die Elektrokette E bietet erstmals in 01 gegen gleichzeitig mit dem Grundkaufpreis zu zahlenden Aufpreis von 10 % eine Garantieverlängerung von gesetzlich zwei auf vertraglich dann vier Jahre an. Dritte, insbesondere Versicherungen oder Hersteller, sind in diese Garantieerweiterung nicht involviert.
In 01 bis 04 veräußert U jeweils Waren für 200 Mio. GE. In 50 % der Fälle kommt es zum erweiterten Garantieabschluss. Der Bruttoumsatz erhöht sich daher jeweils um 200 • 1/2 • 10 % = 10 GE auf 210 Mio. GE.
Für Gewährleistungen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf bildet E keine Rückstellung, da die entsprechenden Kosten von den Geräteherstellern getragen werden.
U rechnet damit, dass für die selbst zu tragenden Garantiefälle p. a. 3 %, in Summe also 6 % des Grundpreises an Aufwand entstehen, dies gleichmäßig verteilt über die Garantieperiode. Die mit den erweiterten Garantien versehenen Verkäufe haben sich ebenfalls etwa gleichmäßig über das Jahr 01 verteilt.
II. Fragestellungen
Wie sind die in 01 vereinbarten erweiterten Garantien in 01 bis 05 bilanziell und in der GuV zu berücksichtigen?