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Joint Audit, ICAP und ETACA – kooperative Verfahren mit Zukunft?
Jüngste Normen und wachsende praktische Erfahrungen
Am fand in München eine Veranstaltung des Young IFA Network (YIN) zum Thema „Joint Audit, ICAP und ETACA – Verfahren mit Zukunft? Ein Einblick in internationale Prüfungs- und Risikobewertungsverfahren“ statt. Dieser Beitrag stellt die genannten Verfahren vor, zeigt auf, welche Änderungen sich für diese durch das Wachstumschancengesetz ergeben, und fasst die zentralen Aussagen der Veranstaltung zusammen.
Internationale Risikobewertungsverfahren und Joint Audits sind auf Kooperation und Transparenz ausgelegte Verfahren, für die durch das Wachstumschancengesetz zusätzliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen wurde. Sie stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern können sich gegenseitig sowie weitere internationale Streitvermeidungs- und Streitbeilegungsverfahren ergänzen.
Die Einstufung eines Risikos als gering ist das vorherrschende Ergebnis der internationalen Risikobewertungsverfahren. Auch wenn Risiken als nicht gering eingestuft werden, können sich Vorteile für die beteiligten Unternehmen ergeben, insbesondere durch die Möglichkeit, die gewonnenen Erkenntnisse zur Beschleunigung eventuell nachfolgender Verfahren, wie z. B. Joint Audits, zu nutzen.
Die internationalen Risikobewertungsverfahren bieten keine absolute Rechts- und Planungssicherheit, sondern nur „Assurance“. Das bei den Verfahren bestehende Ermessen der Finanzverwaltung richtet sich nach den durch das Wachstumschancengesetz eingeführten §§ 89b Abs. 1, 194 Abs. 1a AO. Joint Audits bieten – im Fall einer Einigung – grenzüberschreitende Rechtssicherheit, führen in den meisten Fällen zu einer Beschleunigung der Betriebsprüfung und dienen der Vermeidung von Verständigungsverfahren.S. 329